Mindeststandard für Videokonferenzdienste
Auf Grund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen kurzfristig Telearbeitsplätze eingerichtet, so dass ihre Beschäftigten ihren arbeitsvertraglichen Pflichten auch von Zuhause nachkommen können. Um trotzdem die betriebsinterne Kommunikation sicherzustellen, setzen Unternehmen häufig sog. Software as a Service Dienstleister (kurz: SaaS) für Video- und Onlinekonferenzen, -Meetings oder Webinare ein. Hierbei die Vorgaben der
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