Community Draft: BSI-Mindeststandard für Videokonferenzdienste
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 BSIG. Als gesetzliche Vorgabe definieren Mindeststandards ein konkretes Mindestniveau für die Informationssicherheit. Die Definition erfolgt auf Basis der fachlichen Expertise des BSI in der Überzeugung, dass dieses Mindestniveau in der
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