Aufsichtsbehörden legen Konzeptpapier für Bußgeldzumessung vor
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ihr angekündigtes Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DS-GVO durch Unternehmen vorgelegt. Das Konzept für Bußgeldzumessung gestaltet im Wesentlichen die Vorgaben des Art. 83 der Datenschutz-Grundverordnung aus und ist auf Fortentwicklung angelegt. Ziel des Konzepts sei es, den Datenschutzaufsichtsbehörden eine
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