Verpflichtung auf das Datengeheimnis
Frage des GDD Erfa-Kreises Würzburg zum Datengeheimnis: Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist nicht explizit in der EU-DS-GVO genannt und im BDSG-neu nur für Behörden. Allerdings sollen die Unternehmen aus eigenen Interesse ja weiterhin die Mitarbeiter darauf verpflichten. Bei dem Muster nach dem BDSG wurden die Bußgeld-Paragraphen immer angehängt. Da die EU-DS-GVO aber keine Bußgelder
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