Datenschutz Awareness – Haftungsfallen vermeiden durch klare Regeln für Löschen und Speichern
Der sogenannte „Speicherbegrenzungsgrundsatz“ verpflichtet Unternehmen Daten zu löschen, sobald sie für die ursprünglich festgelegten Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden. Basis ist die Festlegung von Löschfristen in einem Löschkonzept. Daten/-kategorien sind gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zuzuordnen, der Aufbewahrungsort ist zu nennen. Ferner ist eine verantwortliche Person für die Aufbewahrung und Löschung zu benennen. Auch der Nachweis des Löschvorgangs
Mehr erfahren

