Neuer Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) vorgelegt (Bearbeitungsstand: 08.10.2024). Dieses soll im letzten Jahr der Legislaturperiode das Koalitionsversprechen erfüllen, klare Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. Hintergrund Nach dem Urteil des EuGH vom 30.3.2023, das § 26 BDSG für unwirksam erklärte, gab es Forderungen nach einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz. Der neue Entwurf greift

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TikTok bei Behörden

Einsatz von TikTok durch öffentliche Stellen: Datenschutzrisiken im Fokus

Immer mehr öffentliche Stellen setzen auf Social Media-Plattformen wie TikTok, um Bürgernähe zu fördern und Informationen zu verbreiten. Besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen gewinnt TikTok als Kommunikationskanal an Bedeutung. Allerdings warnt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) vor erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken beim Einsatz solcher Plattformen. Einschränkungen bei der Datenverarbeitung Behörden

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Cover Podcast Episode 61: Andreas jaspers

Folge 61: Highlights des Referentenentwurfs zum Beschäftigtendatengesetz

Mit dem Referentenentwurf zum Beschäftigtendatengesetz vom 8. Oktober 2024 legt das BMAS sein Konzept zu Kodifizierung des Beschäftigtendatenschutzrechts vor, nachdem sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergibt. Der Entwurf greift diese Vorgabe auf und konkretisiert den Beschäftigtendatenschutzes im Wesentlichen nach der Rechtsprechung des BAG.

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Cover Podcast Episode 60

Folge 60: Daten für die Sicherheit

Datenschutz dient dem Schutz der Privatsphäre. Sie ist von der Verfassung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt und die DSGVO schützt sie seit 2018. Europa legt besonderen Wert auf diesen Schutz, der wie ein Markenzeichen dem Kontinent anhaftet. Die Menschen brauchen und schätzen den Schutz ihrer Privatsphäre vielleicht mehr, als der Ruf des Datenschutzrechts es

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eschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren

Datenschutz und KI im Öffentlichen Dienst: Rechenschaftspflicht effektiv umsetzen

Die DSGVO verpflichtet öffentliche Stellen, die rechtmäßige Datenverarbeitung jederzeit nachzuweisen. Dies gelingt nur, wenn alle Bediensteten regelmäßig geschult werden und ihre datenschutzrechtlichen Pflichten kennen. Besonders im Umgang mit Betroffenenanfragen oder Datenschutzverletzungen ist Sensibilisierung essenziell, um das Risiko von Cyberangriffen zu minimieren. Ab Februar 2025 sind Dienststellen zudem gesetzlich verpflichtet, Bedienstete im Umgang mit KI-Systemen zu

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KI in der Schule

Handlungsempfehlung für KI-Nutzung in Schulen

Die Bildungsministerkonferenz (KMK) hat in Berlin eine Handlungsempfehlung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Schulen verabschiedet. Ziel ist es, den konstruktiven und kritischen Umgang mit KI in schulischen Prozessen zu fördern. Wichtige Punkte der Empfehlung sind: Die Empfehlungen stützen sich auf Vorarbeiten der KMK und wissenschaftliche Expertise. Die vollständige Handlungsempfehlung finden Sie hier. (Foto:

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