KI-Stimmklon verletzt das Recht an der eigenen Stimme
Das Landgericht Berlin hat in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass die Nutzung einer KI-generierten Stimme, die einer bekannten Synchronstimme täuschend ähnlich ist, ohne Einwilligung des Betroffenen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Sachverhalt Ein prominenter Synchronsprecher, bekannt als deutsche Stimme u. a. von Bruce Willis, wurde ohne seine Zustimmung mittels KI-Stimmenklon in zwei
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