Muster AV

GDD aktualisiert Praxisleitfaden und Muster zur Auftragsverarbeitung

Bevor die Geschäftsstelle der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. sich in die weihnachtlichen Betriebsferien verabschiedet, stellt sie ihren Mitgliedern und allen anderen Anwendern eine aktualisierte Fassung ihres „de-facto-Standards“ für Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO zur Verfügung. Das Musterformular ist auch in englischer Sprache abrufbar. „Während die erste Auflage dieser Praxishilfe noch

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Häufig gestellte Fragen zur Auftragsverarbeitung

Nach dem die DS-GVO vor mehr als zwei Jahren Wirksamkeit erlangt hat, hatten die Verantwortlichen ausreichend Zeit, eine Anpassung ihrer Datenschutzorganisation auch im Hinblick auf die Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse sowie die Anpassung der Vertragsmuster für zukünftige Outsourcing-Dienstleistungen, vorzunehmen. Für den Bereich der Auftragsverarbeitung scheinen jedoch viele Einzelfragen noch in der Diskussion zu sein, sei es

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Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung

Zur Anpassung der Datenschutzorganisation an die Anforderungen der DS-GVO gehörte zum Wirksamwerden der DS-GVO unter anderem die Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse sowie die Anpassung der Vertragsmuster für zukünftige Outsourcing-Dienstleistungen. Die meisten der zum Beginn des Wirksamwerden der DS-GVO existierenden Einzelfragen für den Bereich der Auftragsverarbeitung dürften fast zwei Jahre danach ausdiskutiert worden sein. Schon 2017 gab

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Datenverarbeitung in der Steuerberatung

Trotz der abgestimmten Papiere der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder existieren nach wie vor Fragestellungen, die von den deutschen Aufsichtsbehörden unterschiedlich beantwortet werden. Dazu gehört beispielsweise die Thematik „Outsourcing von personenbezogener Datenverarbeitung“ – auch in der Steuerberatung. Bislang hatten sich das LDI NRW (http://t1p.de/ewvo) und das BayLDA

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Praxishilfe Joint-Controllership

Neue Praxishilfe für Joint Controllership

Art. 26 DS-GVO enthält eine Regelung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung (Joint Controllership). Der Umstand, dass bei Zusammenarbeit mehrerer Stellen diese gemeinsam für eine Datenverarbeitung verantwortlich sein können, ist nicht neu. Das Prinzip der gemeinsamen Verantwortlichkeit war vielmehr schon in Art. 2 Buchst. d) der Richtlinie 95/46/EG angelegt. Allerdings erfuhr die Rechtsfigur vor Geltung

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Standard-Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Gemäß Artikel 28 Abs. 8 DS-GVO kann eine Aufsichtsbehörde im Einklang mit dem Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 DS-GVO Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des Artikel 28 DS-GVO genannten Fragen festlegen. Im Anschluss an die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (Juli 2019) zu dem von der dänischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vorgelegten Entwurf eines Standard-Auftragverarbeitungsvertrags

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