Datenschutz effizient organisieren und managen – Fokus: Audit-Modul

Datenschutz effizient organisieren und managen – Fokus: Audit-Modul

Der „DataAgenda Datenschutz-Manager“ unterstützt Sie dabei, Datenschutz im Unternehmen oder Konzern gemeinsam im Sinne der DS-GVO zu gestalten.

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DSFA

Wann ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung zu erstellen?

Die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen – mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere – können aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten hervorgehen, die zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden führen könnte. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) ist Ausdruck des risikobasierten Ansatzes der DSGVO. Soweit eine Datenverarbeitung hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten

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Praxis-Handbuch für die Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) soll gem. Art. 35 DS-GVO eine umfassende Risikobewertung von Datenverarbeitungsvorgängen ermöglichen. Wer personenbezogene Daten verarbeitet und dadurch die Rechte von Personen gefährden könnte, muss seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Dabei handelt es sich um eine systematische Risikoanalyse, die bereits vor Inbetriebnahme einer Datenverarbeitung zu erstellen ist und

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BayLfD bietet umfangreiche Infos für DSFA

Auch öffentliche Stellen sind grundsätzlich zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) verpflichtet, insbesondere wenn sie Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, die in einer der Blacklist der Aufsichtsbehörde genannt sind. Als Hilfestellung für bayerische öffentliche Stellen bietet der BayLfD auf seinem Internetauftritt umfangreiche Informationen und Tools an, die im Rahmen der Prüfung (soweit die relevante Verarbeitung also nicht

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Orientierungshilfe zur DSFA mit CNIL-PIA-Tool

BayLfD bietet Orientierungshilfe zur DSFA mit CNIL-PIA-Tool

Die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL; deutsch Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten), die nationale Datenschutzbehörde Frankreichs mit Sitz in Paris, hat bereits Ende 2017 eine Software für die Durchführung einer sog. Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO veröffentlicht. Tool zur Datenschutz-Folgenabschätzung Die sog. PIA-Software (Privacy Impact Assessment) ist Teil eines Prozesses zur Unterstützung

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