Aufsichtsbehörden genehmigen Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft
Die Versicherungsbranche erhält erstmals einen DS-GVO-konformen Code of Conduct für den Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden – genehmigt durch die LDI NRW und einstimmig von allen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden mitgetragen. Die DS-GVO eröffnet Verbänden und Branchenvereinigungen die Möglichkeit, eigene Verhaltensregeln (sog. Codes of Conduct, CoC) zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu entwickeln.
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