Geschlechtliche Vielfalt als Datenschutzthema
Im Rahmen der Pride Week 2025 weist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf datenschutzrechtliche Aspekte im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt hin. Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat, ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister selbst zu bestimmen oder keinen Eintrag vorzunehmen. Diese rechtliche Neuerung hat Auswirkungen auf die Verarbeitung
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