Sensibilisierung für Datenschutz auf einfachstem Wege
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – zur Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems. Jeder Verantwortliche hat deswegen eine Datenschutzorganisation vorzuweisen, die in der Lage ist, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus der Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Art. 24 DS-GVO). Die allgemein geltende Accountability des Verantwortlichen (Art.
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