FAQ: Datenverarbeitung in Inkassounternehmen
Bereits am 23.03.2018 gab es einen Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) zur Einmeldung offener und unbestrittener Forderungen in eine Wirtschaftsauskunftei (Inkassounternehmen) unter Geltung der DS-GVO. Jetzt hat die LDI NRW unter der ständig aktualisierten Rubrik „Die Landesbeauftragte antwortet auf häufig gestellte Fragen“ eine neue Broschüre zu diesem Themengebiet veröffentlicht.
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