Praxishilfe zu Benachrichtigungspflichten gem. der Art. 33 und 34 DS-GVO
Datenschutzverletzungen stellen Unternehmen und Organisationen vor immense Herausforderungen. Sie erfordern schnelles Handeln, präzise Analysen und die Einhaltung strikter gesetzlicher Vorgaben. Mit den Regelungen der Art. 33 und 34 DS-GVO gibt die Datenschutz-Grundverordnung Vorgaben für die Meldung von Datenschutzverletzungen, um die Rechte und Freiheiten der Betroffenen zu schützen. Die GDD-Praxishilfe Checkliste „Meldung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33,
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