Digitale Hamburg-Skyline in leuchtendem Blau mit Hinweis auf die 12. Hamburger Datenschutztage

12. Hamburger Datenschutztage 2025

Die Datenschutzpraxis steht nicht still: Neue gesetzliche Entwicklungen, technische Herausforderungen und steigende Anforderungen an die Organisation fordern Verantwortliche in Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen. Orientierung und aktuelles Fachwissen bietet hier eine der wichtigsten Fachveranstaltungen des Jahres: die 12. Hamburger Datenschutztage am 26. und 27. Juni 2025. In Hamburg treffen sich erneut Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und

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WhatsApp-Nutzung bei der Polizei

WhatsApp im Polizeidienst: Datenschutzbeauftragte kritisiert Nutzung

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, warnt eindringlich vor der Nutzung von WhatsApp für dienstliche Kommunikation durch Polizeibehörden im Land. Hintergrund sind mehrere Beschwerden aus dem Polizeiumfeld, nach denen WhatsApp in zahlreichen Dienstgruppen regelmäßig für den Austausch dienstlicher Informationen – etwa zur Schichtplanung oder bei Krankmeldungen – genutzt wird. Diese Praxis ist

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KI in der praktischen Anwendung

Geprüfte KI-Anwendungen durch den HmbBfDI

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat im Berichtsjahr 2024/2025 mehrere KI-gestützte Systeme unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten begleitet und bewertet. Die Anwendungen betreffen sowohl den öffentlichen Sektor als auch den Gesundheitsbereich und zeigen exemplarisch, welche Herausforderungen mit dem Einsatz lernender Systeme verbunden sind. 1. KI-gestützte Entlassbrief-Erstellung am UKE („ARGO CL“) Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf nutzt

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Gesundheitsdaten auf Entgeltabrechnung

Zulässigkeit von Gesundheitsdaten auf Gehaltsabrechnungen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat im Rahmen von zwei Beschwerden die Zulässigkeit der Angabe gesundheitsbezogener Daten auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen überprüft. Im Zentrum der datenschutzrechtlichen Bewertung steht der Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Persönlichkeitsrechten. Hintergrund der Prüfung Rechtliche Bewertung Erforderlichkeitsprüfung und Interessenabwägung Empfehlungen des HmbBfDI

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Mitarbeiterfortos nach Ausscheiden

Mitarbeiterbilder nach dem Ausscheiden: Rechtliche Vorgaben und Empfehlungen

Der Umgang mit Bildnissen ehemaliger Beschäftigter ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein sensibles Thema. In zahlreichen aktuellen Fällen stellen Datenschutzaufsichtsbehörden fest, dass Unternehmen Bildmaterialien von ehemaligen Mitarbeitenden weiterhin nutzen, obwohl keine gültige Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Fotos und Videos auf Unternehmenswebsites und Social-Media-Plattformen. Rechtslage: Einwilligung und Zweckbindung Grundsätzlich erfolgt

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Auskunft nach DS-GVO erlischt nach Vergleich

Vergleich führt zum Erlöschen des Auskunftsanspruchs

Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein bereits geltend gemachter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch durch eine vergleichsweise Einigung erlöschen kann (VG Ansbach, U. v. 03.05.2024 – AN K 21.00653). Die Entscheidung betrifft insbesondere den Beschäftigtenkontext und stellt klar, dass auf einen Auskunftsanspruch auch im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleichs verzichtet werden kann. Ein Arbeitnehmer hatte beim Bayerischen

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