Mieterselbstauskunft: Datenschutzaufsicht zieht klare Grenzen
Ein aktueller Fall (Ziffer 2.2.) aus dem Tätigkeitsbericht 2025 der Sächsichen Datenschutzaufsichtsbehörde verdeutlicht, dass Mieterselbstauskünfte in der Praxis nach wie vor häufig datenschutzrechtlich unzulässige Abfragen enthalten – und dass Aufsichtsbehörden auch ohne festgestellten Verstoß im Einzelfall tätig werden können. Der Fall Ein Mietinteressent erhielt von einem Wohnungsmakler bereits vor der Wohnungsbesichtigung eine umfangreiche Selbstauskunft, die
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