Mitarbeiterexzess: Videoüberwachung durch Kollegen
Manchmal kann ein datenschutzrechtliches Fehlverhalten dem Unternehmen oder Betrieb nicht vorgeworfen werden, nämlich dann, wenn Beschäftigte Daten zu eigenen privaten Zwecken und nicht zumindest in der Annahme, im Interesse des Arbeitgebers zu handeln, verarbeiten. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn Bankmitarbeiter:innen, die privat eine Wohnung vermieten, die Möglichkeit einer Bonitätsabfrage nutzen, um die
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