Nutzung von Cloud-Diensten durch Bundesverwaltung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste in der neuen Version 2.0 veröffentlicht. Der nun durch das BSI auf der gesetzlichen Grundlage von § 8 Abs. 1 BSIG veröffentlichte Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste sorgt dafür, dass Entscheidungen im Vorfeld einer Mitnutzung externer Cloud-Dienste einen transparenten Ablauf
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