DS-GVO verlangt Fachkunde von den Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen von jedem Datenschutzbeauftragten die dafür erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit voraus (Art. 38 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG). Um die geforderte Fachkenntnis zu erfüllen, bedarf es einer aus Trias rechtlichen, organisatorischen und technischen Kenntnissen. Zertifizierung der GDD als Fachkundenachweis Mit der GDD-Basis-Schulung erhalten Teilnehmende diejenige Qualifikation, die nach
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