Brexit

Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich „wieder sicher“

Die DS-GVO ordnet alle Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als sog. „Drittländer“ ein. Das bedeutet, dass im Falle eines geplanten Drittlandtransfers nicht davon ausgegangen werden kann, dass in dem jeweiligen Land ein „angemessenes Datenschutzniveau“ herrscht. Sichere Drittländer sind solche, denen die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschlusses ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt

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Facebook-Fanpages , BfDI

BfDI drängt auf Abschaltung von Facebook-Fanpages

Man kann dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nicht vorwerfen, dass er untätig ist.Wenn man sich allein das Inhaltsverzeichnis des 29. Tätigkeitsberichts durchliest sowie seine Mitwirkung in Gremien sowie die behandelten Fachthemen betrachtet, kann man die vielfältigen Bereiche nur erahnen, die er seit einigen Jahren vorantreibt. Auch in den sozialen Medien und

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SchremsII

Neue EU-Standardvertragsklauseln machen ergänzende Maßnahmen nicht obsolet

In einem aktuellen Papier „Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig“ gibt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Hinweise dazu, wie es sich auswirkt, dass mit Durchführungsbeschluss vom 4. Juni 2021 die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln erlassen hat, die eine rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ermöglichen

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Datenschutz-Workshop

Sommer, Sonne, Strand & Datenschutz beim 14. GDD-Sommer-Workshop

Auch wenn die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nun über drei Jahre unverändert ist, bleibt der Datenschutz-Dschungel weiterhin undurchsichtig. Jedes Jahr kommen neue bereichsspezifische Vorschriften, Urteile und aufsichtsbehördlichen Entscheidungen dazu. Für Unternehmen ist die fachlich kompetente Weiterbildung ihrer Datenschutzbeauftragten deshalb essenziell. Nur so kann der betriebliche Datenschutz permanent korrekt umgesetzt werden. Neue Entwicklungen und alte

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TTDSG

GDD veröffentlicht Praxishilfe zum TTDSG

Ab dem 01.12.2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Ziel des TTDSG ist die erforderliche Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die – bereits lange ausstehende – Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung). Zugleich soll mit der Gesetzesänderung die Rechtsunsicherheit

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Betriebsarzt

Betriebsarzt und DSB als eigene Verantwortliche?

Ob es sich beim Betriebsrat um einen eigenen Verantwortlichen handelt oder ob er Teil der verantwortlichen Stelle ist, wurde in der Datenschutzwelt in den letzten Jahren zuhauf diskutiert. Das Thema fand auch innerhalb der Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden immer mal wieder seinen Platz.In dem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2020 des Sächsischen Datenschutzbeauftragten wird jedoch erläutert, ob eine

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