LDI NRW möchte Verhaltensregeln nach Art. 40 DS-GVO fördern
Nach ErwG 98 der DS-GVO sollen Verbände oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, ermutigt werden, in den Grenzen dieser Verordnung Verhaltensregeln auszuarbeiten, um eine wirksame Anwendung der DS-GVO zu erleichtern. Dabei soll den Besonderheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen und den besonderen Bedürfnissen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und
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