Praxis-Handbuch für die Datenschutz-Folgenabschätzung
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) soll gem. Art. 35 DS-GVO eine umfassende Risikobewertung von Datenverarbeitungsvorgängen ermöglichen. Wer personenbezogene Daten verarbeitet und dadurch die Rechte von Personen gefährden könnte, muss seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Dabei handelt es sich um eine systematische Risikoanalyse, die bereits vor Inbetriebnahme einer Datenverarbeitung zu erstellen ist und
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