Abdingbarkeit des Art. 32 DS-GVO
Eine als Vermerk veröffentlichte Publikation des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) fand bereits April 2021 in Datenschutzkreisen einige Beachtung. Darin beschäftigte sich der HmbBfDI mit der Frage, ob betroffene Personen in ein niedrigeres Schutzniveau einwilligen können als rechtlich geboten ist. Es gehe dabei um die Frage, ob oder inwieweit es sich bei den Vorgaben des
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