Bundeskartellamt bemängelt Datenschutz-Defizite bei Apps
Die am 09. Juni 2017 in Kraft getretene 9. GWB-Novelle verschafft dem Bundeskartellamt die Befugnis, sogenannte Sektoruntersuchungen auch im Bereich des Verbraucherschutzes durchzuführen. Das Bundeskartellamt hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, Untersuchungen anzustellen und Problemfelder aufzuzeigen. Im Gegensatz zu seinen kartellrechtlichen Zuständigkeiten, hat das Bundeskartellamt hier jedoch nicht die Möglichkeit, etwaige Rechtsverstöße auch behördlicherseits abzustellen
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