Einwilligung

Einwilligung nach der DS-GVO (im öffentlichen Bereich)

Art. 4 Nr. 11 DS-GVO definiert die Einwilligung als „jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.“ Die Einwilligung ist

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Fax

Nutzung von Fax-Diensten bei sensiblen Daten unzulässig

Seit der offiziellen Einführung des Faxdienstes in Deutschland durch die damalige Deutsche Bundespost sind mehr als 40 Jahre vergangen. Der Faxdienst wird in Deutschland damit fast genauso lange genutzt, wie es Videotext (Teletext) gibt. Beide Dienste erfreuen sich in Deutschland eines Nutzerkreises in Millionenhöhe. Geht es nach dem Willen der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden geht es einem

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Verwarnung wegen Mitarbeiterexzess

Regel: Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten Nach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) als Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sollen Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für Datenschutzverstöße eines jeden Beschäftigten haften, wenn der Mitarbeiter nicht im Exzess (für eigene Zwecke) gehandelt hat. Dabei sei nicht erforderlich, dass für die Handlung ein gesetzlicher Vertreter oder eine

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CDUconnect Responsible Disclosure

Umgang mit Sicherheitslücken in der CDU-App „CDUconnect“

Ob nun in der griechischen Antike oder in der Bibel: Oft wird den Überbringern schlechter Nachrichten eine Behandlung zuteil, die sie nicht verdienen und für deren Inhalt sie vor allem nichts können. Wenn die Überbringerin einer solchen Nachricht aber durch die Beschreibung der für den Verantwortlichen Umstände, sogar lediglich zu einer Verbesserung des Zustandes beitragen

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Brexit

Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich „wieder sicher“

Die DS-GVO ordnet alle Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als sog. „Drittländer“ ein. Das bedeutet, dass im Falle eines geplanten Drittlandtransfers nicht davon ausgegangen werden kann, dass in dem jeweiligen Land ein „angemessenes Datenschutzniveau“ herrscht. Sichere Drittländer sind solche, denen die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschlusses ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt

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Facebook-Fanpages , BfDI

BfDI drängt auf Abschaltung von Facebook-Fanpages

Man kann dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nicht vorwerfen, dass er untätig ist.Wenn man sich allein das Inhaltsverzeichnis des 29. Tätigkeitsberichts durchliest sowie seine Mitwirkung in Gremien sowie die behandelten Fachthemen betrachtet, kann man die vielfältigen Bereiche nur erahnen, die er seit einigen Jahren vorantreibt. Auch in den sozialen Medien und

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