Gesamtschuldnerische Haftung bei einer Auftragsverarbeitung
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg:Nach der DS-GVO besteht nun in bestimmten Fällen eine gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und Auftragnehmer (Art. 82 DS-GVO). Kann hieraus abgeleitet werden, dass nun auch der Auftragnehmer für den Abschluss des ADV haftet, d.h. er hier in die Haftung genommen werden kann, wenn er sich weigert einen ADV zu unterzeichnen? Wenn der
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