DS-GVO-Bußgeld des BfDI hält Urteil des LG Bonn nicht stand
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte im November 2019 den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH wegen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 Ds-GVO mit einer Geldbuße in Höhe von 9.550.000 Euro belegt. Das Unternehmen hatte nach Auffassung des BfDI keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unberechtigte
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