Zulässigkeit der Datenverarbeitung für Akkreditierung
Das BayLDA beantwortet eine Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung für Akkreditierung: Veranstalter erheben zum Schutz der Besucher/öffentliche Sicherheit von dem auf der Veranstaltung arbeitenden Personal zur Akkreditierung den Vor- und Nachnamen sowie die Privatanschrift und das Geburtsdatum. Am Veranstaltungstag werden diese Daten abgeglichen, indem der Mitarbeiter seinen Personalausweis vorzeigt. Das an der
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