Der „Omnisbus“ verspätet sich: 2. DSAnpUG kommt erst 2019
Seit dem 25. Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union (EU) unmittelbar. Zur Vereinheitlichung des Datenschutzrechts genießt der Rechtsakt Anwendungsvorrang vor nationalen Regelungen. Trotzdem ist das nationale Recht dadurch nicht gänzlich obsolet geworden. Die sog. Öffnungsklauseln erlauben, aber zwingen die Mitgliedstaaten teilweise auch zum Erlass von einzelstaatlichem Recht. Das 2.
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