Prüfkompetenzen des DSB bezüglich des Betriebsrats
Das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2026 – 4 TaBV 3/25) hat in einem Beschluss klargestellt, dass die interne Revision einer Rundfunkanstalt die Gesamtschwerbehindertenvertretung nicht im Rahmen der regulären Revisionsjahresplanung prüfen darf. Die anlasslose, systematische Kontrolle der Amtstätigkeit, insbesondere auf Zweckmäßigkeit, verstößt gegen das Behinderungsverbot des § 179 Abs. 2 SGB IX.
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