Hinweisgeberschutz: Verletzung der Vertraulichkeit kann geahndet werden
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme für einen geeigneten Hinweisgeberschutz eingerichtet haben. Ende des Jahres folgen dann Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Auch nach in Krafttreten des HinSchG sind Organisationen in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, die Möglichkeit der anonymen Meldung
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