Kein automatisches Beweisverwertungsverbot bei DS-GVO-Verstößen
Der EuGH hat in einem viel beachteten Urteil (EuGH, Urteil v. 18.06.2026, C-484/24) klargestellt, dass Gerichte personenbezogene Daten auch dann als Beweismittel verwerten dürfen, wenn eine Prozesspartei diese zuvor unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben erlangt hat. Die Entscheidung erging auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, das Zweifel daran hatte, ob es selbst beim Umgang mit möglicherweise
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