Zwecke für GPS-Tracking im Beschäftigungsverhältnis
GPS-Tracking im Beschäftigtenverhältnis kann datenschutzrechtlich zulässig sein, soweit die Interessen des Arbeitgebers und das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden und es auf das erforderliche Maß beschränkt ist. In seinem 50. Tätigkeitsbericht geht der Hessische Datenschutzbeauftragte auf mögliche Zwecke eines GPS-Trackings ein und schildert anhand eines von der Behörde geprüften Falles, welches
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