Pseudonymisierung im Gesundheitswesen
Die DS-GVO sieht die Pseudonymisierung als eine mögliche Maßnahme an, deren Einsatz die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unterstützen kann. Die DS-GVO verweist an verschiedenen Stellen, wie z. B. bei den Anforderungen bzgl. Privacy by Design/Default (Art. 25) oder bei der Verarbeitung von Forschungsarbeiten, auf diese Maßnahme. In Bezug auf die Pseudonymisierung schreibt der europäische Gesetzgeber
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