3G-Einführung am Arbeitsplatz: BfDI sieht „Luft nach oben“
Nach Art. 38 Abs. 1 und 2 DS-GVO, § 6 Abs. 1 und 2 BDSG haben die öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm insbesondere, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Zur Unterstützungspflicht der
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