Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – Belegschaft sensibilisieren!
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde erstmals ein allgemein gültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Errichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle regelt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Sofort zur Umsetzung verpflichtet
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