Folge 60: Daten für die Sicherheit

Cover Podcast Episode 60

Datenschutz dient dem Schutz der Privatsphäre. Sie ist von der Verfassung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt und die DSGVO schützt sie seit 2018. Europa legt besonderen Wert auf diesen Schutz, der wie ein Markenzeichen dem Kontinent anhaftet. Die Menschen brauchen und schätzen den Schutz ihrer Privatsphäre vielleicht mehr, als der Ruf des Datenschutzrechts es vermuten lässt. Zu Recht beschweren sich Bürger und staatliche Stellen über überzüchteten Datenschutz, weil er über sein Ziel hinausschießt. Der Streit um das richtige Maß beschäftigt künftig den Vermittlungsausschuss, nachdem das sog. Sicherheitspaket im Bundesrat am 18. Oktober als zu schwach bewertet wurde. Wenn es um maßvolles, rechtskonformes und zugleich wirksames Entscheiden über das Verhältnis von Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und Sicherheit geht, ist das Bundesverfassungsgericht gefragt. Im DataAgenda Podcast werden diese Fragen im Gespräch mit Markus Hartmann. Leitender Oberstaatsanwalt und Chef der ZAC-NRW und Moritz Köhler von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht beleuchtet.

Letztes Update:22.10.24

  • Mitarbeiterfortos nach Ausscheiden

    Mitarbeiterbilder nach dem Ausscheiden: Rechtliche Vorgaben und Empfehlungen

    Der Umgang mit Bildnissen ehemaliger Beschäftigter ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein sensibles Thema. In zahlreichen aktuellen Fällen stellen Datenschutzaufsichtsbehörden fest, dass Unternehmen Bildmaterialien von ehemaligen Mitarbeitenden weiterhin nutzen, obwohl keine gültige Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Fotos und Videos auf Unternehmenswebsites und Social-Media-Plattformen. Rechtslage: Einwilligung und Zweckbindung Grundsätzlich erfolgt

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  • Auskunft nach DS-GVO erlischt nach Vergleich

    Vergleich führt zum Erlöschen des Auskunftsanspruchs

    Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein bereits geltend gemachter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch durch eine vergleichsweise Einigung erlöschen kann (VG Ansbach, U. v. 03.05.2024 – AN K 21.00653). Die Entscheidung betrifft insbesondere den Beschäftigtenkontext und stellt klar, dass auf einen Auskunftsanspruch auch im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleichs verzichtet werden kann. Ein Arbeitnehmer hatte beim Bayerischen

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  • EDSA Kettenauftragsverarbeitung Subauftragnemer

    Kontrollpflichten bei (Ketten-)Auftragsverarbeitung: EDSA schafft Klarheit

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Stellungnahme 22/2024 wesentliche Klarstellungen zur Kontrollverantwortung des Verantwortlichen bei der Auftragsverarbeitung getroffen. Insbesondere wird betont, dass der Verantwortliche auch bei mehrstufigen Auftragsverhältnissen seine datenschutzrechtlichen Pflichten nicht delegieren kann. Wesentliche Punkte der EDSA-Stellungnahme: Datentransfer in Drittländer Fazit Die EDSA-Stellungnahme betont die unveräußerliche Kontrollverantwortung des Verantwortlichen. Die Prüfintensität variiert je

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