Folge 40, Teil 1: Fünf Jahre DS-GVO – Kann die DS-GVO auch KI?

Die DS-GVO feiert am 25. Mai 2023 ihren fünften Geburtstag. Der DataAgenda-Podcast widmet dem Jahrestag eine Doppelfolge. In Teil 1 geht es um die Zukunft des Datenrechts mit Blick auf die KI-Verordnung und das Verhältnis der DS-GVO zum entstehenden Recht. Im Zentrum der Folge steht die Regulierung von Bots wie ChatGPT.

Axel Voß, der Berichterstatter der EVP für die KI-Verordnung im europäischen Parlament und sein Büroleiter Kai Zenner stellen den Entwurf auf Grundlage des Änderungsvorschlages des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2023 zum Kommissionsvorschlag der KI-Verordnung vor. Mit dabei ist Professor Dr. Tobias Keber, Professor an der Hochschule der Medien Stuttgart und designierter Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Keber
Keber/Zenner
Benedikt/Hansen
Weiss/Zenner
Kessen: KI-Haftung
Hofmann

Letztes Update:24.05.23

  • Mitarbeiterfortos nach Ausscheiden

    Mitarbeiterbilder nach dem Ausscheiden: Rechtliche Vorgaben und Empfehlungen

    Der Umgang mit Bildnissen ehemaliger Beschäftigter ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein sensibles Thema. In zahlreichen aktuellen Fällen stellen Datenschutzaufsichtsbehörden fest, dass Unternehmen Bildmaterialien von ehemaligen Mitarbeitenden weiterhin nutzen, obwohl keine gültige Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Fotos und Videos auf Unternehmenswebsites und Social-Media-Plattformen. Rechtslage: Einwilligung und Zweckbindung Grundsätzlich erfolgt

    Mehr erfahren
  • Auskunft nach DS-GVO erlischt nach Vergleich

    Vergleich führt zum Erlöschen des Auskunftsanspruchs

    Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein bereits geltend gemachter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch durch eine vergleichsweise Einigung erlöschen kann (VG Ansbach, U. v. 03.05.2024 – AN K 21.00653). Die Entscheidung betrifft insbesondere den Beschäftigtenkontext und stellt klar, dass auf einen Auskunftsanspruch auch im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleichs verzichtet werden kann. Ein Arbeitnehmer hatte beim Bayerischen

    Mehr erfahren
  • EDSA Kettenauftragsverarbeitung Subauftragnemer

    Kontrollpflichten bei (Ketten-)Auftragsverarbeitung: EDSA schafft Klarheit

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Stellungnahme 22/2024 wesentliche Klarstellungen zur Kontrollverantwortung des Verantwortlichen bei der Auftragsverarbeitung getroffen. Insbesondere wird betont, dass der Verantwortliche auch bei mehrstufigen Auftragsverhältnissen seine datenschutzrechtlichen Pflichten nicht delegieren kann. Wesentliche Punkte der EDSA-Stellungnahme: Datentransfer in Drittländer Fazit Die EDSA-Stellungnahme betont die unveräußerliche Kontrollverantwortung des Verantwortlichen. Die Prüfintensität variiert je

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner