Datenschutz im Onlinehandel: Gastzugang als Standard, aber Ausnahmen möglich
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) prüfte Anfang 2025 mehrere Hamburger Onlineshops und stellte fest, dass ein großes Bekleidungsversandhaus ausschließlich Bestellungen über ein dauerhaftes Kundenkonto ermöglichte. Da dies gegen das Datenschutzprinzip der Datenminimierung gemäß Artikel 5 Absatz 1 lit. c DS-GVO verstößt, forderte die Behörde die Einführung einer Gastbestelloption. Das Unternehmen setzte die
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