Entwicklung der DS-GVO: GDD nimmt Stellung
Angesichts der dynamischen Natur des technologischen Fortschritts und der sich ständig ändernden Datenschutzlandschaft ist eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung dieser Verordnung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie effektiv und angemessen bleibt. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission, die gemäß Art. 97 Abs. 1 DS-GVO dazu verpflichtet ist, in einem turnusmäßigen Abstand von vier Jahren dem Europäischen Parlament
Mehr erfahren