Gericht bestätigt Angemessenheit des EU-US-Datenrahmens
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage auf Nichtigerklärung des neuen transatlantischen Datenschutzrahmens abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt den Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10. Juli 2023, der die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ermöglicht. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für den internationalen Datentransfer und stellt die jüngste Entwicklung
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