Abfrage des Impfstatus auch nicht durch Einwilligung legitimierbar
Ein aktuelle Bewertung zu der immer noch heiklen und äußerst praxisrelevanten Frage, ob und in welchen Fällen der Arbeitgeber den Impfstatus eines Arbeitnehmers abfragen darf, kommt von dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Vor kurzem wurde hier noch darauf eingegangen, dass in Datenschutzkreisen diskutiert wird, ob durch eine Gesamtschau der Normenkette §§ 22, 26 III
Mehr erfahren

