Verstoß allein reicht nicht für Schadensersatz nach DS-GVO
Urteil: OLG Bremen, Beschl. v. 16.07.2021 – 1 W 18/21 Im Rechtsstreit vor dem OLG Bremen wollte die Antragstellerin einen Schadenersatz nach Art. 82 DS-GVO gerichtlich durchsetzen und beantragte dafür Prozesskostenhilfe. Das OLG Bremen lehnte diesen Antrag ab, da das bloße Vorbringen eines Datenschutzverstoß gegen die Grundverordnung ohne tatsächlichen immateriellen oder materiellen Schaden nicht für
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