Kardinalfehler bei der Umsetzung von Betroffenenrechten
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geht in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht (9. Tätigkeitsbericht 2019) auch auf das Thema Betroffenenrechte ein und weist darauf hin, dass die Sicherstellung der Betroffenenrechte eine der Kernanforderung der DS-GVO an Verantwortliche darstellt. Das BayLDA stellt in seinem Tätigkeitsbericht 7 Fehler vor (Ziffer 5.1), die die Aufsichtsbehörde als „No-Go“ bewertet, die
Mehr erfahren

