„Verfallsdatum“ für Einwilligungen
Dem Widerruf der Einwilligungen wird in der DS-GVO eine herausragende Stellung eingeräumt. Artikel 7 Absatz 3 der DS-GVO schreibt vor, dass der Verantwortliche sicherstellen muss, dass die betroffene Person die Einwilligung jederzeit widerrufen kann und dass der Widerruf derEinwilligung so einfach sein muss wie die Erteilung der Einwilligung. Möglicherweise kann sich eine einmal wirksam abgegebene
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