Datenschutz-Fallstricke beim Asset-Deal
Eines der Beschlüsse der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 11. September 2024 befasst sich mit der Übermittlungen personenbezogener Daten an die Erwerberin oder den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals. Bei der Veräußerung eines Unternehmens stehen zwei Methoden zur Verfügung, die unterschiedliche Auswirkungen auf den Umgang mit personenbezogenen
Mehr erfahren