Folge 54a DE: Die KI-VO in den Startlöchern – Konkrete Pflichten für Unternehmen und Beschäftigte

Die KI-Verordnung wird im Sommer 2024 in Kraft treten. Für Unternehmen wird es höchste Zeit, sich mit den Anforderungen des neuen Rechtsrahmens zu befassen. ChatGPT ist keine Suchmaschine und kein Wikipedia, sondern eine autonom funktionierende „Erfindmaschine“. Jedes Unternehmen, das die Technik einsetzt, muss seine Beschäftigten und sonstige Dritte, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme wie

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Bußgeld gegen öffentliche Stellen und Behörden?

Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben Mitte April 2024 ein Papier veröffentlicht, in dem sie als Datenschutzkonferenz (DSK) gemeinsam zu dem Vorschlag der Institutionalisierung der DSK sowie weiterer im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltener Vorschläge Stellung nehmen.  Über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus bestehe aus Sicht der DSK weiterer Änderungsbedarf den die DSK

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Exkulpation des Verantwortlichen im Falle eines „Mitarbeiterexzesses“?

In der Rechtssache C‑741/21 hat sich der EuGH zu mehreren Vorlagefragen geäußert. Mit seiner zweiten Frage wollte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 82 DS-GVO dahin auszulegen ist, dass es für eine Befreiung des Verantwortlichen von seiner Haftung nach Art. 82 Abs. 3 DS-GVO ausreicht, dass er geltend macht, dass der in Rede stehende Schaden durch

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BSI beleuchtet Chancen und Risiken generativer KI-Modelle

Es gibt bereits einige gute Veröffentlichungen, die sich den Chancen aber auch den Risiken widmen, die mit der Nutzung von generativen KI-Modellen einhergehen können.Unter diesen sticht die Ausarbeitung des BSI sicher schon bereits deswegen hervor, weil sie sich naturgemäß auf das Thema IT-Sicherheitsrisiko fokussiert, wenn die Gefahrenseite generativer KI-Modelle betrachtet wird. Das BSI wendet sich

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KDG Audit – zur Beurteilung des Datenschutzes bei kirchlichen Rechtsträgern

KDG Audit – zur Beurteilung des Datenschutzes bei kirchlichen Rechtsträgern

Das KDG Audit dient zur Beurteilung des Datenschutzes nach dem KDG und der KDG-DVO für alle katholischen Rechtsträger, die diesen Vorgaben unterliegen – mit 112 Fragen zu acht Themenbereichen, die in überschaubarer Zeit der Reihe nach oder auch einzeln bearbeitet werden können. Aus den Antworten generiert das Tool Grafiken, die es ermöglichen, den Grad der Umsetzung der Geschäftsführung oder dem Vorstand als Verantwortlichen oder auch der Aufsichtsbehörde bei Prüfungen zu präsentieren und daraus weitere Schritte abzuleiten.

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Beschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren

Beschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren

Dieser Kurs ermöglicht eine rechtssichere und effiziente Datenschutzschulung und ist auf die besonderen Anforderungen von öffentlichen Stellen zugeschnitten.

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