Verkürzte Speicherfristen bei der Schufa
Neuerungen bei Speicherfristen für ausgeglichene ForderungenAb dem 1. Januar 2025 reduziert die Schufa Holding AG die Speicherfrist für ausgeglichene Forderungen in bestimmten Fällen von bisher 36 auf 18 Monate. Diese Änderung betrifft etwa 120.000 Forderungen, die kurz nach der Übermittlung an die Auskunftei beglichen wurden. Zudem werden rund 56.000 Forderungen, die bereits länger als 18
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