Kündigung wegen mangelhafter Bearbeitung einer Whistleblower-Meldung
Das Arbeitsgericht Offenbach hat mit Urteil vom 25. November 2025 (Az. 1 Ca 136/25) in einem arbeitsrechtlich bedeutsamen Fall entschieden: Die außerordentliche fristlose Kündigung eines General Counsel eines Konzerns war unwirksam, die hilfsweise ordentliche Kündigung hingegen sozial gerechtfertigt. Sachverhalt Im Oktober 2023 ging beim Konzern eine Whistleblower-Meldung über mutmaßlich rechtswidrige Praktiken bei der Hauslos-Gewinnung in
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