Missbrauch von Kundendaten: Fristlose Kündigung
In seinem Urteil vom 15.01.2020 hat das Arbeitsgericht Siegen entschieden, dass der Missbrauch von Kundendaten durch einen IT-Mitarbeiter die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts ist ein IT-Mitarbeiter verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertige in der Regel eine
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