Biometrisches Proctoring bei Online-Prüfungen unzulässig
Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil die Nutzung biometriebasierter Proctoring-Systeme für Online-Prüfungen für rechtswidrig erklärt (Az. 3 U 885/24). Die Entscheidung betrifft Prüfungsplattformen, die während digitaler Klausuren mittels Gesichtserkennungssoftware Identität und Verhalten der Studierenden überwachen. Nach Auffassung des Gerichts stellt dieser Eingriff eine unzulässige Verarbeitung besonders schützenswerter personenbezogener Daten im Sinne des Art.
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